Als fachkundige Personen erstellen wir Boden- und Grundwassergutachten und erfüllen somit Ihre gewerbe- und wasserrechtlichen Bescheidauflagen. Wir unterstützen Sie bei Behördenfragen und versuchen, die rechtlichen Vorschriften so effizient wie möglich einzuhalten.
Fischteich- und Abwasseruntersuchungen
Wasser in Fischteichen sowie Abwasser müssen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft bzw. kontrolliert werden.
Gerne übernehmen wir die Aufgaben der Probenahme, der chemischen Untersuchungen und der Bewertung. In unseren Berichten stellen wir die wesentlichen Informationen zusammen, die den Behörden als Untersuchungsprotokoll übermittelt werden können.
Indirekteinleiter
Jeder der Abwasser über einen Dritten (zum Beispiel eine Kläranlage) reinigen lässt, ist ein Indirekteinleiter. Somit wird das Abwasser "indirekt" an das Gewässer übergeben. Die Indirekteinleiter werden unterteilt in betriebliche Indirekteinleiter und häusliche Indirekteinleiter.
Da jede Einleitung einer Zustimmung des Kanalbetreibers bedarf, ist ein Antrag auf Einleitung und in weiterer Folge ein Vertrag der zuständigen Stellen notwendig. Das Einhalten des Indirekteinleitervertrags ist durch regelmäßige Untersuchungen und Berichten nachzuweisen.
§82b GewO
In diesem Paragraphen ist die wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen geregelt. Sie verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese in bestimmten Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen.
Altlastenuntersuchung
Die ergänzenden Untersuchungen nach §13 Altlastensanierungsgesetz gehören genau zu unseren Kompetenzen wie die Risikobewertung von Boden und Grundwasser.
Art des Betriebs: Tankstelle
Aufgabenstellung: Beratung in umwelttechnischen Belangen im Zuge der Errichtung der Tankstelle, laufende Beprobung des Abwassers aus dem Mineralölabscheider für Eignung zum Einleiten in das öffentliche Kanalnetz.
Vorgehensweise: Erstellen eines Ansuchens auf Indirekteinleitung. Probenahme und chemische Analyse des Abwassers.
Analyseparameter: Summe-Kohlenwasserstoffe
Ergebnis: Die Erlaubnis zur Indirekteinleitung von Abwasser wurde zeitgerecht erteilt. Die laufende Beprobung der Abwässer zeigt eine deutliche Unterschreitung der Grenzwerte und somit das Einhalten der wasserrechtlichen Bescheidauflagen.
Art des Betriebs: KFZ-Einstellhalle für Autobusse
Aufgabenstellung: Überprüfung von Betriebsanlagen gemäß §82b Gewerbeordnung
Vorgehensweise: In einem 5-Jahresintervall ist zu prüfen ob die Betriebsanlage den Genehmigungsbescheiden, den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften und den gemäß §356b mit anzuwendenden Vorschriften entspricht und ob die Betriebsanlage dem Abschnitt 8a betreffend der Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen unterliegt. Der genehmigte Bestand muss mit dem tatsächlichen (Ist-Bestand) anhand von Einreichplänen, Maschinenlisten, Betriebsbeschreibungen und Bescheiden verglichen und dokumentiert werden.
Ergebnis: Geringe Abweichungen konnten aufgezeigt und sofort behoben werden. Die Betriebsanlage entspricht dem genehmigten Konsens.