Bericht zum Ausgangszustand
Werden im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt, so muss der Betreiber - entsprechend der Industrieemission-Richtline - mit Blick auf eine mögliche Verschmutzung des Bodens und Grundwassers auf dem Gelände der Anlage einen Bericht über den Ausgangszustand erstellen und diesen der zuständigen Behörde unterbreiten, bevor die Anlage in Betrieb genommen oder die Genehmigung für die Anlage erneuert wird, und zwar erstmals nach dem 7. Januar 2013.
Ziel dieser Industrieemissionsrichtlinie ist die nachhaltige Vermeidung einer Verschlechterung des Bodens- und Grundwassers durch die betriebliche Tätigkeit.
Wir unterstützten Sie bei der
- Identifikation relevanter Stoffe und Erstellung eines Stoffinventars
- Abgrenzung des räumlichen Bezugsbereichs
- Beschaffung und Einarbeitung bestehender Information zum Untergrund
- Erstellung eines konzeptionellen Modells
- Mess- und Untersuchungsstrategie
- Bericht zum Ausgangszustand
envotec - Umwelt & Sanierung GmbH führt auch eigenständig Untersuchungen zum Untergrund, wie Grundwassermessungen und Bodenuntersuchungen, durch. Gerne unterstützen wir Sie beim Behördenverfahren.
Wir empfehlen rechtzeitig - mindestens ein Jahr - mit dem Projekt "Bericht zum Ausgangszustand" zu beginnen, um keinen zeitlichen Verzug bei der Genehmigung Ihrer Betriebsanlage oder Anlagenänderung zu haben.
Vereinbaren Sie einen Termin zu einem kostenlosen Beratungsgespräch unter +43 (0)3357/42309 oder office@envotec.at.